Diversionstag

Seit November 2000 wird in Solingen ein im regelmäßigen Rhytmus stattfindender Diversionstag durchgeführt. Diese Maßnahme ist eine neue Form der Diversion, die in der Bundesrepublik derzeit projektweise durchgeführt wird. Die Städte Remscheid und Wuppertal haben gleichzeitig damit begonnen.

Der Diversionstag ist eine Neukonzeption des Diversionsverfahrens mit dem Ziel, den Gesamtprozess deutlich zu beschleunigen und dadurch Jugendliche bzw. Heranwachsende in enger zeitlicher Nähe eine unmittelbare Reaktion zu ihrer Tat erfahren zu lassen. Damit wird der erzieherische Wert der Diversionsmaßnahme spürbar erhöht.

Bei der Verfahrensweise werden Vorgänge, die für den Diversionstag in Frage kommen, vom für Solingen zuständigen Staatsanwalt ausgewählt. Diese Vorgänge werden daraufhin von der Staatsanwaltschaft an die Jugendgerichtshilfe weitergeleitet. Die Jugendgerichtshilfe terminiert und lädt die Beschuldigten und Erziehungsberechtigten in die Räume der Jugendgerichtshilfe in das Rathaus der Stadt Solingen ein.

Bei dem in der Regel einmal im Monat stattfindenden Diversionstag sind sowohl die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe Solingen, sowie der zuständige Staatsanwalt vor Ort.

Die Besonderheit des Diversionstages ergibt sich entweder aus der Tatsache, dass die strafrechtliche Bedeutung über ein normales Diversionsverfahren hinausgeht, oder dass die aus der Vernehmung bei der Polizei bekannten Lebensumstände der beschuldigten Personen ein intensives Gespräch unter Beteiligung des Staatsanwaltes sinnvoll erscheinen lassen.


Ablauf

Nachdem der Staatsanwalt mit den Betroffenen den Sachverhalt des Tatvorwurfes besprochen hat, übernimmt der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe den weiteren Gesprächsverlauf. Insbesondere geht es hierbei um die Entwicklung der Persönlichkeit sowie der Sozialisation der Jugendlichen / Heranwachsenden und die aktuelle Lebenssituation.

Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft für eventuell bestehende Problemsituationen pädagogische oder erzieherische Maßnahmen einzuleiten.

In den überwiegenden Fällen wird von dem Staatsanwalt nach vorheriger Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe eine Auflage erteilt (siehe erzieherische Maßnahmen).


Resümee

Die zentralen Verbesserungsfaktoren des Diversionstages können somit wie folgt definiert werden:

  • enge zeitliche Nähe zur Tat
  • Maßnahmen können fallnäher durchgeführt werden
  • Erreichung einer höheren Akzeptanz bei den Betroffenen