Der chronologische Verlauf einer Verhandlung stellt sich wie folgt dar:
- Der Richter befragt den Jugendlichen/Heranwachsenden nach der Korrektheit seiner im Vorfeld angegebenen persönlichen Daten.
- Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift.
- Dem Jugendlichen/Heranwachsenden wird die Möglichkeit gegeben, sich zur Anklage zu äußern.
- Befragung der von der Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgeladenen Zeugen.
- Beruhend auf einem vorab geführten Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden gibt die VertreterIn der JGH eine Stellungnahme über das gewonnene persönliche Bild des Jugendlichen/Heranwachsenden ab. Während der Verhandlung gewonnene Informationen bzw. Aspekte bezieht die VertreterIn der JGH dabei in seine Stellungnahme ein. Die Stellungnahme schließt mit einem Ahndungsvorschlag der JGH-VertreterIn ab.
- Der VertreterIn der Staatsanwaltschaft stellt seinen Antrag.
- Der VerteidigerIn hält sein Plädoyer.
- Abschließend hat der Jugendliche/Heranwachsende die Möglichkeit, sich zu äußern.
- Nach einer kurzen Beratungszeit verliest der Richter das Urteil einschließlich der Urteilsbegründung.
- Der Richter belehrt den Jugendlichen/Heranwachsenden, dass gegen das gesprochene Urteil innerhalb von 7 Tagen Einspruch eingelegt werden kann.
- Weitere Tätigkeiten und Aufgabenbereiche wie Einleitung von Hilfe zur Erziehung, Umsetzung von Maßnahmen z.B. gemeinnützige Arbeit, Kurse etc. und deren Kontrolle obliegt der JGH.