Jugendberatungsgespräche

Diese Maßnahme führt die Jugendgerichtshilfe in Kooperation mit der Jugend- und Drogenberatung anonym e.V. durch. Jugendliche Straftäter zwischen 14 und 21 Jahren, bei denen psychische und soziale Probleme und / oder problematische familiäre Verhältnisse nach Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe offensichtlich geworden sind, können eine Auflage zur Jugendberatung erhalten. Die Jugendgerichtshilfe soll hierbei nach erfolgten Vorgesprächen und den daraus gewonnen Erkenntnissen die zuweisende Instanz sein.

Durch diese Art der Beratung sollen vor allen Dingen die Jugendlichen erreicht werden, die aufgrund von Schwellenängsten oder mangelndem Problembewusstsein den Weg in eine Beratungsstelle nicht finden. Über diesen Weg entsteht ein frühzeitiger Kontakt, der weitere Straftaten verhindern kann.

Die Jugendlichen erhalten die Möglichkeit, sich mit ihrer Straftat auseinanderzusetzen und psychische, soziale sowie familiäre Probleme aufzuarbeiten.