Im Rahmen des Diversionsverfahrens und als jugendrichterliche Weisung kann Jugendlichen / Heranwachsenden, die wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten sind, auferlegt werden, ein bis drei Beratungsgespräche bei der Jugend- und Drogenberatung Solingen e.V. wahrzunehmen oder an einem einmal jährlich stattfindendem Drogenseminar teilzunehmen.
Diese Maßnahmen behandeln nicht nur die strafrechtlichen Aspekte, sondern überprüfen insbesondere, welche möglichen Ursachen im Zusammenhang zu der aktuellen Lebenssituation zugrunde liegen.
Außerdem wird den Betroffenen deutlich vermittelt, welche Gefahren durch intensiven Betäubungsmittelmissbrauch bestehen.