Diese werden sowohl in Diversionsverfahren, wie auch in Gerichtsverhandlungen als Auflagen verhängt, um den Jugendlichen und Heranwachsenden ihr begangenes Unrecht deutlich vor Augen zu führen.
Die Jugendgerichtshilfe ist sowohl für die Zuweisung der Arbeitsauflagen, der Erfüllung und der Rückmeldung an die Staatsanwaltschaft (bei Diversionsverfahren) und dem Amtsgericht zuständig.
Hierbei handelt es sich um gemeinnützige Arbeit die von den Jugendlichen und Heranwachsenden in Einsatzstellen wie z.B. Jugendherbergen, Altenheime, Kindergärten, Tierparks etc. abgeleistet werden.